Nach dem derzeitigen Verfahren können Ausländer nur für eine Immobilie (Wohnung oder Villa) eine endgültige Eigentumsurkunde erhalten, sie können jedoch ohne Einschränkungen unterschiedliche Immobilienverträge haben. Diese Regelung wird von Zeit zu Zeit von der Regierung vorübergehend auf bis zu 3 Wohnungen geändert. Zunächst müssen Sie den Grundstückskaufvertrag unterschreiben und beim Finanzamt anmelden. Um den Vertrag zu registrieren, müssen Sie 5 % Steuern auf den gesamten Kaufpreis zahlen.
Wenn Sie möchten, können Sie den Vertrag gleich nach der Anmeldung beim Finanzamt beim Grundbuchamt anmelden. Wenn Sie Ihren Vertrag beim Grundbuchamt registrieren, kann niemand Ihr Eigentum ohne Ihre Zustimmung an Dritte verkaufen, vermieten, verpfänden oder verpfänden. Der Vorteil dieser Eintragung im Grundbuchamt besteht darin, dass in jedem Fall, auch wenn der Verkäufer in Konkurs geht, kein anderer Dritter ein Recht auf das eingetragene Grundstück aus Ihrem Grundstück beanspruchen kann.
Kosten = 191 Lira für die Grundbucheintragung